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FAQ

Häufige Fragen und Antworten

Telefonisch erreichen Sie unsere Kanzleistandorte in Dortmund und Hagen jeweils von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09.00 – 12.30 und 13.00 – 17.00 Uhr sowie am Freitag in der Zeit von 9.00 – 13.00. Die jeweiligen Telefonnummern entnehmen Sie bitte weiter oben.

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Viele Existenzgründungen benötigen schon zu Beginn der Selbstständigkeit die Hilfe von Mitarbeitern. Dies erfordert ein Umdenken von dem Existenzgründer, der vielfach zuvor als Arbeitnehmer die „andere Seite“ des Arbeitsverhältnisses erlebt hat.

Das Arbeitsrecht ist nicht zusammenhängend geregelt. Die gesetzlichen Rechtsgrundlagen befinden sich in den verschiedensten Einzelgesetzen. Zudem wird das Arbeitsrecht stark durch die höchstrichterliche Rechtsprechung beeinflusst, die eigene verbindliche Anspruchsgrundlagen geschaffen hat. Neben dem Arbeitsvertrag kommt noch der Tarifvertrag als Anspruchsgrundlage in Betracht.

Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts sind daher im Wesentlichen:

  • die arbeitsrechtlichen Gesetze und Verordnungen
  • Tarifverträge
  • der Arbeitsvertrag
  • die höchstrichterliche Rechtsprechung
  • betriebliche Übungen

Für alle juristischen Fragen rund um das Arbeitsrechts steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Spratte zur Seite.

Im Rahmen von Strafverfahren fällt häufiger der Begriff des Strafverteidigers. Hierbei handelt es sich um einen dem Beschuldigten zur Seite stehenden Rechtsbeistand – in der Regel in Person eines Rechtsanwaltes – der in der sogenannten Strafprozessordnung StPO als Verteidiger bezeichnet wird. Wenn dieser vom Staat dem Beschuldigten beigeordnet wurde, spricht man vom sogenannten Pflichtverteidiger, der wiederum vom Wahlverteidiger abzugrenzen ist. 

Als Strafverteidiger steht Ihnen in unserer Kanzlei in Hagen Herr Rechtsanwalt Michael Spratte zur Verfügung.

Es gibt gemeinnützige Vereine, Stiftungen, GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt). Es handelt sich jeweils um eine Vereinigung von Personen, die sich auf freiwilliger Basis zusammengeschlossen haben, um einen gemeinnützigen Zweck zu verfolgen. Der gemeinnützige Zweck muss im ausdrücklich benannt sein und darf nicht darauf ausgerichtet sein, Gewinne zu erzielen.

Wenn man einen gemeinnützigen Zweck gem. § 52 Abgabenordnung gefunden hat und diesen Zweck näher ausgeführt hat, also mit genauen Themen gefüllt hat, dann benötigt man 7 Personen, um einen Verein zu gründen. Nach der Gründung wird der Verein ins Vereinsregister eingetragen und beim Finanzamt angemeldet. Alles weitere kann in einem persönlichen Gespräch mit Herrn Steuerberater und Rechtsanwalt René Pickard genauer geklärt werden.

Das Gesellschaftsrecht befasst sich grundlegend mit der rechtlichen Organisation von Personenzusammenschlüssen im Privatrecht, die mit dem Ziel gegründet werden, gemeinsame Rechtsgeschäfte zu tätigen. Der grundlegende Typus einer solchen Vereinigung ist die BGB-Gesellschaft, deren Regelungen in § 705 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt sind. Dort heißt es: „Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.“

Gesellschaftsformen lassen sich im Allgemeinen in zwei Hauptgruppen unterteilen:

  • Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft)
  • Körperschaften (z. B. Vereine)

Obwohl das Gesellschaftsrecht als einheitliches Rechtsgebiet betrachtet wird, existiert keine umfassende und einheitliche gesetzliche Regelung. Vielmehr gibt es verschiedene Rechtsquellen, die je nach Art der Gesellschaftsanordnung Anwendung finden. Herr Rechtsanwalt Jörn-Peter Riepe begleitet Sie in juristischen Fragen der Gesellschaftsgründung sowie der Unternehmensnachfolge.

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